EU und ICAO Standards
Benötigt wird ein biometrisches Farbfoto welches nicht älter als 6 Monate sein darf. Die Person muss in Frontalaufnahme, mit gut sichtbaren und nicht verdeckten Augen sowie neutralem Gesichtsausdruck abgelichtet sein. Kopfbedeckungen sind nur aus medizinischen oder religiösen Gründen erlaubt. Ein solches Foto kann sowohl für den EU-Reisepass als auch für andere amtliche Lichtbildausweise wie z.B. Personalausweis oder Führerschein verwendet werden.